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Allg. Geschäftsbedingungen (AGB)
​( Sunnyside Services behält sich das Recht vor, Buchungen ohne Check-in und Vorlage der erforderlichen Dokumente zu stornieren.)
1. Führungsberechtigung
Das Fahrzeug darf außer vom Mieter nur von den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt werden. Zusätzliche Fahrer ( Anzahl 2, weitere gegen Aufpreis und Anfrage ) haben keinen Aufpreis und können somit unter Vorlage des Führerscheins sowie Personalausweises, aufgelistet werden im Mietvertrag.
Dabei ist immer das jeweilige festgesetzte Mindestalter zu beachten, mindestens 1 Jahr im Führerscheinbesitz. Fahrzeugklassen: Fiat 500 oder ähnlich, Seat Ibiza oder ähnlich usw.
​Fahrer ab 18 Jahre sind bei uns "Herzlich Willkommen" - Mindestens 1 Jahr " Führerscheinbesitz " dazu zählt auch begleitetes Fahren. Dies erkennen wir an.
 
Für die Premiumklassen ist der Besitz des Führerscheins von 6 Jahren erforderlich sowie ein Mindestalter von 26 Jahren. 
Es wird kein Aufpreis für "Junge Fahrer" oder "Fahrer über 65 Jahre" genommen.
​Voraussetzung ist immer der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.
​Der Mieter ist verantwortlich für die Überprüfung der für die Fahrzeugklasse benötigte Fahrerlaubnis, sowie über die Einhaltung der AGB durch die im Mietvertrag genannten Fahrer.
2. Nutzung und Nutzungsbeschränkungen
​Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden
​a) zur Teilnahme an motor-sportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests,
b) zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen,
c) zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten,
d) zur Weitervermietung,
e) für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen.
Bei der Benutzung des Fahrzeuges ist die Bedienungsanleitung für das Fahrzeug und etwaiges Zubehör zu beachten. Dazu gehört insbesondere die ständige Überprüfung des Motoröls, des Kühlwassers und des Reifendrucks. Fahrten außerhalb der Insel sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Vermieterin zulässig. Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird, sind das Lenkradschloss, das Schiebedach, die Türen und der Kofferraum verschlossen zu halten. Bei Cabriolets ist das Abstellen mit geöffnetem Verdeck nicht zulässig.
f) Fährfahrten ohne vorherige Genehmigung, des Vermieters.
3. Versicherungsschutz
Das Fahrzeug ist entsprechend den jeweils geltenden allgemeinen Bedingungen bis 50 Millionen Euro Höhe für Drittschäden (Personenschäden bis 8 Millionen Euro) haftpflichtversichert.
Weiter besteht eine Vollkaskoversicherung zur Abdeckung von Schäden an dem gemieteten Fahrzeug, die durch Diebstahl, Brand- oder Glasbruch, Dach, Unterboden und Felgen entstehen, mit einer Selbstbeteiligung von 0 Euro. Achtung: Versicherungsschutz entfällt bei "Fahrten unter Alkohol" sowie wenn bei Unfällen, mit Drittbeteiligung keine Polizei dazu gerufen wird. Sofern eine schriftliche Genehmigung, des Vermieters vorliegt entfällt letzteres.
4. Wartung und Reparatur
Bei Schäden sowie bei Aufleuchten der Kontrolllampen, der hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter folgend Bescheid zu geben. Es erfolgt ein sofortiger Austausch des Fahrzeuges. Bei Mieten ab 28 Tage erfolgt ein Fahrzeugwechsel.
4a. Verschmutzung
zusätzliche Kosten bei starker Verschmutzung betragen 200 Euro
unerlaubtes Rauchen im Fahrzeug, 300 Euro

4b. Reinigungskaution / Sicherheitsleistung

Sunnyside Services erhebt für die Anmietung eigener Fahrzeuge grundsätzlich keine allgemeine Mietkaution.

Sunnyside Services behält sich jedoch das Recht vor, vor Fahrzeugübergabe eine Reinigungskaution / Sicherheitsleistung in Höhe von 200,00 € zu verlangen. Die Entscheidung hierüber liegt im pflichtgemäßen Ermessen von Sunnyside Services unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls.

Die Reinigungskaution dient ausschließlich der Absicherung von Ansprüchen aufgrund außergewöhnlicher oder vertragswidriger Verschmutzungen des Fahrzeugs sowie der mitvermieteten Ausstattungsgegenstände (z. B. Kindersitze, Babyschalen und Sitzerhöhungen) und der daraus entstehenden Reinigungs- und Aufbereitungskosten.

Hierzu zählen insbesondere:

  • unerlaubtes Rauchen im Fahrzeug,

  • starke Verschmutzungen der Sitze, Teppiche oder Innenverkleidungen,

  • Tierhaare in erheblichem Umfang,

  • Sonnenmilch- oder Sonnenölflecken auf Sitzen oder Innenverkleidungen,

  • Flecken durch Lebensmittel, Getränke oder sonstige Substanzen, die eine intensive oder professionelle Reinigung erforderlich machen,

  • Körperflüssigkeiten (z. B. Erbrochenes, Blut, Urin oder vergleichbare Verunreinigungen),

  • erhebliche Sand-, Schlamm- oder Schmutzablagerungen im Fahrzeuginnenraum,

  • außergewöhnliche Verschmutzungen oder Beschädigungen an Kindersitzen, Babyschalen, Sitzerhöhungen oder sonstigem Zubehör,

  • starke Außenverschmutzungen durch Baumharz, Vogelkot oder sonstige Anhaftungen, die eine intensive Außenreinigung oder Lackaufbereitung erforderlich machen,

  • sonstige außergewöhnliche oder vertragswidrige Verschmutzungen, die über den gewöhnlichen Gebrauch eines Mietfahrzeugs hinausgehen und eine Sonder- oder Intensivreinigung erforderlich machen.

Der Mieter ist verpflichtet, außergewöhnliche Außenverschmutzungen, insbesondere durch Baumharz oder starken Vogelkotbefall, nach Möglichkeit vor Rückgabe des Fahrzeugs zu entfernen oder Sunnyside Services hierüber unverzüglich zu informieren. Ist aufgrund der Verschmutzung eine Sonder- oder Intensivreinigung erforderlich, ist Sunnyside Services berechtigt, die hierdurch entstandenen Kosten mit der Reinigungskaution zu verrechnen.

Liegen nach Rückgabe des Fahrzeugs keine berechtigten Ansprüche vor, wird die Reinigungskaution auf demselben Zahlungsweg zurückerstattet, auf dem sie geleistet wurde. Die Rückerstattung wird durch Sunnyside Services veranlasst; der Zeitpunkt der Gutschrift ist abhängig von den Bearbeitungszeiten des jeweiligen Kreditinstituts oder Zahlungsdienstleisters und liegt außerhalb des Einflussbereichs von Sunnyside Services.

Übersteigen die entstandenen Reinigungs-, Aufbereitungs- oder Schadenskosten die hinterlegte Reinigungskaution, bleibt die Geltendmachung weitergehender Ansprüche unberührt.

5. Mietzeit, Kündigung, Rückgabe des Fahrzeugs
Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Anmietung, bei Anlieferung auf Verlangen des Mieters gilt der Zeitpunkt, zu dem das Fahrzeug die Vermietstation verlässt. Der Miettag dauert 24 Stunden, angebrochene Miettage gelten als ganze Miettage. Das Mietverhältnis endet zu dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt. Eine frühere Rückgabe des Fahrzeuges entbindet den Mieter nicht von seiner Verpflichtung, den vereinbarten Mietzins zu zahlen.
Das Recht des Mieters zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt bei der Vermietstation, bei der er das Fahrzeug angemietet hat, zurückzugeben. 
​Wird das Fahrzeug auf Verlangen des Mieters bei diesem abgeholt, gilt der Zeitpunkt, in dem das Fahrzeug die Vermietstation erreicht, als Zeitpunkt der Rückgabe.
​Die Parteien haben das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn ein rechtlicher Grund dafür vorliegt. Der Vermieter hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Mieter in Verzug ist, was am Tag nach der Fälligkeit der entsprechenden Zahlungsverpflichtung eintritt oder die angeforderten Unterlagen nicht einreicht, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Sie gelten als wichtiger Grund für die Beendigung des Vertrages:
  • Nutzung des Fahrzeugs, die nicht für den vorgesehenen Zweck geeignet ist oder die vorsätzlich oder grob fahrlässig Schäden am Fahrzeug verursacht.
  • Kosten, die sich aus der Rückgabe von Quittungen, Schecks, Eigenwechseln, Zahlungsanweisungen, Kreditkartengebühren ergeben, wenn der Mieter nicht innerhalb von sieben Tagen zahlt, oder aus der Nichteinhaltung der zuvor vom Vermieter vereinbarten Zahlungsbedingungen.
  • Nichteinhaltung einer der in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen.
  • Im Falle einer hohen Unfallrate.
  • Verstoss gegen die AGBs
  • ​Unterlagen die nicht 4 Wochen VOR ANREISE eingereicht wurden sind. Siehe Buchungsbestaetigung. So wird die Buchung automatisch storniert. Dazu zählen Führerschein, Ausweis, Flugdaten inklusive Uhrzeiten.​
Der Anbieter behält sich das Recht vor, Buchungen in Fällen unvorhergesehener Ereignisse zu stornieren oder zu verschieben, wenn die Durchführung der Leistung dadurch unmöglich oder unzumutbar wird. Hierzu zählen insbesondere:

 • plötzliche familiäre Notfälle (z. B. Todesfall in der unmittelbaren Familie),

 • Krankheit des Anbieters oder nicht vorhersehbare Personalausfälle,

 • Ereignisse höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Stromausfälle, technische Defekte oder behördliche Anordnungen.

5a. Fahrzeugausfall / Ersatzfahrzeuge / Partnerunternehmen / Sicherheitsleistung (Kaution)

Kann das gebuchte Fahrzeug aufgrund technischer Defekte, eines Unfalls, höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, verspäteter Fahrzeugrückgabe durch einen Vormieter oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände nicht bereitgestellt werden, liegt die Entscheidung über die Art der Vertragserfüllung ausschließlich im Ermessen von Sunnyside Services.

Sunnyside Services ist insbesondere berechtigt,

  • ein gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzfahrzeug aus der eigenen Fahrzeugflotte bereitzustellen,

  • ein gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzfahrzeug über ein Partnerunternehmen zu organisieren oder

  • die Buchung nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu stornieren und bereits geleistete Zahlungen zu erstatten.

Ein Anspruch des Mieters auf eine bestimmte Art der Vertragserfüllung, ein bestimmtes Fahrzeug, einen bestimmten Vermieter oder die Erstattung des Mietpreises anstelle eines von Sunnyside Services angebotenen Ersatzfahrzeugs besteht nicht.

Erfolgt die Bereitstellung über ein Partnerunternehmen, kann der Mietvertrag unmittelbar zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Partnerunternehmen abgeschlossen werden.

Entscheidet sich Sunnyside Services für die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs über ein Partnerunternehmen, gilt die vertragliche Leistung als erfüllt. Eine Rückerstattung des ursprünglich gezahlten Mietpreises erfolgt in diesem Fall nicht.

Sunnyside Services übernimmt in diesem Fall die Kosten des von Sunnyside Services organisierten Ersatzfahrzeugs entsprechend der mit dem Mieter getroffenen Vereinbarung. Ein Anspruch auf Erstattung einer Preisdifferenz zwischen der ursprünglichen Buchung und dem Ersatzfahrzeug besteht nicht.

Verlangt das Partnerunternehmen aufgrund seiner eigenen Mietbedingungen eine Sicherheitsleistung (Kaution), ist diese ausschließlich gegenüber dem Partnerunternehmen zu leisten. Soweit Sunnyside Services gegenüber dem Mieter die Übernahme oder Erstattung dieser Sicherheitsleistung zugesagt hat, erfolgt diese ausschließlich nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und nur, sofern keine Ansprüche des Partnerunternehmens wegen Schäden, außergewöhnlicher oder vertragswidriger Verschmutzung, unerlaubten Rauchens, Vertragsverstößen oder sonstigen vom Mieter oder einem berechtigten Fahrer zu vertretenden Umständen bestehen.

Eine Erstattung der Sicherheitsleistung durch Sunnyside Services erfolgt nicht, soweit diese aufgrund berechtigter Ansprüche des Partnerunternehmens ganz oder teilweise einbehalten wurde.

Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten eines vom Mieter eigenständig gebuchten Ersatzfahrzeugs besteht nicht, sofern Sunnyside Services dieser Anmietung zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Ein Anspruch auf die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs besteht insbesondere dann nicht, wenn der Mieter seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist. Dies gilt insbesondere bei nicht fristgerechter oder unvollständiger Einreichung der in der Buchungsbestätigung oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geforderten Unterlagen, bei ausstehenden Zahlungen oder bei sonstigen Verstößen gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Kann weder ein gleichwertiges noch ein höherwertiges Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden oder ist eine Ersatzbereitstellung aus organisatorischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder unzumutbar, behält sich Sunnyside Services das Recht vor, die Buchung zu stornieren oder vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstattet.

In jedem Fall hat der Vermieter das Recht, das Fahrzeug nach Beendigung des Vertrages zu entfernen,
Sunnyside S.L. behält sich das Recht vor, den Vertrag zu stornieren, wenn der Kunde den Mietvertrag nicht einhält, einschließlich der Nichtbezahlung aller fälligen Beträge für frühere Anmietungen, an denen der Kunde, der Mieter und/oder der Fahrer des Fahrzeugs, die Teil des unterzeichneten Mietvertrags waren, beteiligt gewesen sein könnten. So auch wenn die angeforderten Dokumente nicht eingereicht wurden sind, Führerschein und Ausweis der Fahrer. Bei Nichtvorlage, der Dokumente wird die Buchung storniert und kein Fahrzeug ausgehändigt. Sie behält sich außerdem das Recht vor, bei willkürlichem oder rechtswidrigem Verhalten gegenüber den Angestellten einer der Vermietungsfilialen ihrer Franchiseunternehmen oder bei betrügerischen oder illegalen Aktivitäten mit einem der Fahrzeuge zu kündigen.
6. Kraftstoff und Mautgebühren
Das Fahrzeug wird dem Mieter mit einem vollen Tank übergeben. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug mit aufgefülltem Tank zurückzugeben. Verstößt der Mieter gegen diese Verpflichtung, ist die Vermieterin berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters vollzutanken und zusätzlich dafür eine Servicegebühr laut Mitteilung des Mietvertrages zu verlangen. Der Mieter hat die Kosten für den verbrauchten Kraftstoff zu tragen. Sollte das Fahrzeug nicht getankt abgegeben werden, betragen die zusätzlichen Kosten hierfür 45  Euro + Füllung zu dem Tagesaktuellen Preis. Ebenso ist der Mieter zuständig für AD Blue Füllungen bei Diesel Fahrzeugen.  Ebenso trägt der Mieter alle anfallenden Straßenbenutzungsgebühren und sonstige Abgaben, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrzeuges durch den Mieter anfallen.
Besondere Vereinbarungen: Im Falle von Strafgebühren, durch Blitzer - falsches Parken oder ähnlich, sind die Kosten durch den Mieter zu tragen. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von 80 Euro an.
Bei Übergabe des Fahrzeuges weisen wir jeden Kunden zusätzlich nochmal darauf hin. 
7. Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schäden sofort die Polizei zu verständigen. Das gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat der Vermieterin selbst bei geringfügigen Schäden unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten
Bei Unfällen mit Drittbeteiligung, ist ein gesonderter Polizeibericht auszufüllen, wird dies nicht gemacht entfällt der vollständige Versicherungsschutz und die Kosten der Reparaturen sind vom Mieter selbst zu tragen.
8. Haftung der Vermieterin
Die Vermieterin und ihre Mitarbeiter haften nur für grobes Verschulden, also für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden, die durch den Ausfall eines Fahrzeuges entstehen, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, in diesen Fällen haftet die Vermieterin auch für fahrlässige Pflichtverletzungen.
9. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch Verletzung von Vertragspflichten entstehen. Das gilt insbesondere für Schäden,
a) die durch das Ladegut entstehen,
b) die auf Beschädigung, Verunreinigung oder Zerstörung von Schäden durch die Ladung im Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrzeugs entstehen,
c) die an allen LKW- Auf- und Anbauten durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe oder des gemieteten LKWs entstehen,
d) die durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Vernachlässigung der Pflicht zum Schutz des Fahrzeuges gegen Diebstahl und unbefugte Ingebrauchnahme entstehen,
e) die durch Nichtbeachtung des zulässigen Gesamtgewichts entstehen,
f) die das Fahrzeug während der Mietzeit erleidet, insbesondere durch Unfall, äußere Einwirkungen sonstiger Art oder Einwirkung unbekannter Dritter, es sei denn, ein bekannter Dritter tritt in die Haftung verbindlich ein.
Die Haftung des Mieters erstreckt sich auf den Fahrzeugschaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges vor Schadenseintritt, einer eventuellen Wertminderung, der Gutachterkosten, der Abschlepp- und Bergekosten, der Rückholkosten bis Vermietstation und den Mietausfall.
10. Haftungsreduzierung
Vollkasko ohne Selbstbeteiligung, inklusive Glas- Unterboden - Dach - Reifen und Felgeschutz. 24 h Pannendienst und Austauschwagen im Pannen und Schadensfall, mit im Mietpreis inkludiert. 
 
 Der Mieter und seine Fahrer verlieren ihre Rechte aus einer vereinbarten Haftungsreduzierung, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, insbesondere wenn
a) die Schadenverursachung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde,
b) Alkohol-, Drogen-, Medikamenten- oder sonstiger Weise bedingte Fahruntüchtigkeit vorlag,
c) die Polizei nicht unverzüglich bei Schadenseintritt hinzugezogen wurde,
d) ein Unfallschaden oder Diebstahlschaden verspätet gemeldet wurde,
e) das Fahrzeug von anderen als in diesem Vertrag genannten Personen,
insbesondere solchen ohne gültige Fahrererlaubnis, geführt wurde.
11. Vorautoristierte Abbuchungen
Wir weisen ausdrücklich jeden Kunden darauf hin, das wir keine Abbuchungen vornehmen auf der Kreditkarte. Durch Vertragsabschluss wird keinerlei Zustimmung erteilt zur " Vorautorisierten Abbuchung ".
Gebühren durch starke Verschmutzung, Strafzettel, Tankfüllung, oder sonstige Gebühren die ordnungsgemäß aufgeführt sind, auch im Mietvertrag kommt der jeweilige Mieter selbst auf.
Zahlungsmethoden
Die Zahlung muss über den zugesendeten Link, nach Erhalt der Buchungsunterlagen innerhalb von 3h erfolgen. 100 % des Buchungsbetrags müssen zu diesem Zeitpunkt per Kredit- oder Debitkarte bezahlt werden. Bei Nichtzahlung behält sich Sunnyside Services das Recht vor, die Vorreservierung des Kunden zu stornieren.
Sunnyside Services akzeptiert alle unterstützten Karten.
Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
X Stornierungen, Rückzahlungen und Chargeback-Verfahren
 
 
(1) Stornierungen durch den Kunden
Der Kunde kann seine Buchung bis zu 48 Stunden vor Beginn der Gültigkeitsdauer des Mietvertrags kostenfrei stornieren.
In diesem Fall erstattet Sunnyside Services den vollen Betrag der Buchung innerhalb von einundzwanzig (21) Werktagen auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.
 
(2) Spätere Stornierungen und Nichterscheinen
Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn wird der gesamte Buchungsbetrag berechnet und nicht erstattet.
 
Bei Nichterscheinen („No-Show“) zum vereinbarten Übergabezeitpunkt wird die Buchung ebenfalls ohne Rückerstattungsrecht storniert.
 
Wird eine Verspätung nicht gemeldet, kann die Buchung drei (3) Stunden nach der geplanten Übergabezeit automatisch storniert werden.
In diesem Fall ist Sunnyside Services berechtigt, die vollen Parkgebühren sowie anfallende Verwaltungskosten zu berechnen.
 
(3) Verspätungen aus wichtigen Gründen
Meldet der Kunde eine Verzögerung aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht vom Kunden zu vertretender Umstände (z. B. Flugverspätung) rechtzeitig, richtet sich Sunnyside Services nach der neuen Ankunftszeit.
Überschreitet die Verzögerung jedoch drei (3) Stunden und befindet sich das Fahrzeug bereits auf dem Parkplatz, trägt der Kunde 100 % der Parkgebühr, auch wenn diese 28,00 € übersteigt.

(4) Bearbeitungs- und Rückzahlungsfristen

Rückzahlungen erfolgen ausschließlich nach Abschluss der erforderlichen internen Bearbeitungs-, Prüfungs- und Zahlungsprozesse.

Sunnyside Services veranlasst die Rückerstattung des jeweiligen Betrages innerhalb von 21 Werktagen nach Feststellung des Rückzahlungsanspruchs auf dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Buchung verwendet wurde.

Mit der Veranlassung der Rückzahlung innerhalb dieser Frist hat Sunnyside Services seine Rückzahlungspflicht erfüllt. Der tatsächliche Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto oder der Kreditkarte des Kunden ist von den Bearbeitungszeiten des jeweiligen Kreditinstituts, Zahlungsdienstleisters oder Kreditkartenunternehmens abhängig und liegt außerhalb des Einflussbereichs von Sunnyside Services.

Verzögerungen, die ausschließlich durch Banken, Kreditkartenunternehmen oder sonstige Zahlungsdienstleister verursacht werden, begründen keinen Verzug von Sunnyside Services. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Dauer bis zur endgültigen Gutschrift je nach Zahlungsdienstleister oder Kreditinstitut variieren kann.

 
(5) Chargeback-Verfahren und doppelte Zahlungen
Wird durch den Kunden ein Chargeback- oder Rückbuchungsverfahren bei seiner Bank oder seinem Zahlungsdienstleister eingeleitet oder angefochten, wird der interne Rückzahlungsprozess von Sunnyside Services automatisch gestoppt.
Eine Bearbeitung oder Auszahlung erfolgt erst nach vollständigem Abschluss des Chargeback-Verfahrens.
 
In diesen Fällen kann sich die Rückzahlungsfrist um bis zu 60 Tage verlängern, da die weitere Abwicklung ausschließlich über den jeweiligen Zahlungsdienstleister oder Kartenanbieter erfolgt.
Eine direkte Rückzahlung durch Sunnyside Services ist während dieses Zeitraums ausgeschlossen.
 
Doppelte Buchungen oder Auszahlungen sind ausgeschlossen.
Erfolgt eine Rückerstattung bereits durch Sunnyside Services, ist eine Rückbuchung über den Zahlungsdienstleister (Chargeback) unzulässig.
Ebenso erfolgt keine erneute Auszahlung, wenn der Betrag bereits im Rahmen eines Chargeback-Verfahrens gutgeschrieben wurde.
 
(6) Verzögerungsgründe
Die Bearbeitungszeit kann sich in Ausnahmefällen verlängern, insbesondere wenn:
– das Zahlungsinstitut oder der Kreditkartenanbieter längere Buchungsfristen hat,
– interne Prüfungen (z. B. Rechnungsabgleich, doppelte Zahlungseingänge, technische Fehlbuchungen) erforderlich sind,
– zusätzliche manuelle Sicherheits- oder Identitätsprüfungen durchgeführt werden müssen,
– externe Stellen (z. B. Banken, Zahlungsdienstleister oder Plattformanbieter) Verzögerungen verursachen.
 
(7) Pflicht des Vermieters
Sunnyside Services verpflichtet sich, Rückzahlungen innerhalb der genannten Fristen vollständig und ordnungsgemäß durchzuführen, sofern kein Chargeback-Verfahren anhängig ist.
Eine vorzeitige oder beschleunigte Auszahlung kann aus technischen, buchhalterischen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht gewährleistet werden.
Änderungen und Verlängerungen des Mietvertrags
Jede Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Mietvertrags muss an Sunnyside Services per E-Mail an contact@sunnyside.services oder über das Benutzerprofil auf der Webseite, falls verfügbar, beantragt werden. Das Kundendienstteam berechnet die entsprechenden Kosten, die zur Bestätigung der Verlängerung bezahlt werden müssen. Wenn die Zahlung nicht erfolgt und das Fahrzeug nach der vereinbarten Zeit zurückgegeben wird, wird der Verlängerungsbetrag direkt abgezogen. Verlängerungen, die weniger als 24 Stunden im Voraus bearbeitet werden, führen zu einer zusätzlichen Gebühr von dreißig Euro (35,00 €) inklusive Steuern.
Reservierungsänderungen oder Umbuchungen können höchstens bis 2 Stunden vor der Uhrzeit oder dem Datum das geändert werden soll, vorgenommen werden. Eine Umbuchung ist einmalig möglich. In diesem Fall entfällt die kostenfreie Stornierung. Weitere Umbuchungen müssen vor Umbuchung angefragt und genehmigt werden. In diesem Zeitraum kann Sunnyside Services, den Preis der Reservierung anpassen, garantiert jedoch nicht, dass Änderungen vorgenommen werden können.
*Wird innerhalb der 48h vor Anreise, die Umbuchung vorgenommen, entfällt die kostenfreie Stornierung. *
Die Rückgabezeit kann geändert werden, sofern die Verfügbarkeit der Fahrzeuge mit dem Flottenanbieter bestätigt wird. Um Änderungen anzufordern, muss der Kunde per E-Mail an contact@sunnyside.services oder über sein Benutzerprofil auf der Webseite Kontakt aufnehmen.
Es erfolgt keine Rückerstattung, wenn das Fahrzeug vor der vorgesehenen Zeit zurückgegeben wird.
​​​12. Datenschutzklausel
Mieter und Fahrer sind damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten von der Vermieterin gespeichert werden und aus zwingenden Gründen weitergegeben werden können. ©
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